Informationen über Sachleistungen

Als Pflegesachleistung nach Paragraf 36 SGB XI gilt eine professionelle häusliche Pflegehilfe, die körperbezogene Pflege, Betreuung und Haushaltsdienste leistet. Anspruch darauf haben Menschen mit Pflegegrad 2 bis 5, die in häuslicher Umgebung gepflegt werden. Zur Pflegesachleistung gehört auch die pflegefachliche Anleitung von Pflegebedürftigen und Pflegenden. Die Pflegekassen übernehmen die entstehenden Kosten bis zur jeweiligen Höchstsumme des entsprechenden Pflegegrads.

Dienste im Rahmen der Sachleistungen:

Körperbezogene Pflegemaßnahmen:

  • Körperpflege (im Bad oder im Bett)
  • Umlagerung oder Hilfe beim Aufstehen
  • Ankleiden und Entkleiden
  • Förderung der Bewegungsfähigkeit
  • Hilfe bei der Nahrungsaufnahme

Pflegerische Betreuungsmaßnahmen:

  • Hilfe bei der Bewältigung psychosozialer Probleme
  • Hilfe bei der Beschäftigung und Gestaltung des Alltags
  • Unterstützung bei der Kommunikation und dem Erhalt sozialer Kontakte
  • Maßnahmen zur kognitiven Aktivierung

Hilfen bei der Haushaltsführung:

  • Einkäufe
  • Zubereitung von Mahlzeiten
  • Waschen und Bügeln
  • Reinigung der Wohnung

Pflegefachliche Anleitung:

  • Vermittlung praktischer Pflegetechniken
  • Grundlegende Tipps zu Leistungsansprüchen

Übersicht der Höhe der Sachleistungen (ambulant):

Pflegegrad 1  =  0 €

Pflegegrad 2 = 761,00€

Pflegegrad 3 = 1432,00€

Pflegegrad 4 = 1778,00€

Pflegegrad 5 = 2200,00€

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Wer hat Anspruch auf Sachleistungen:

Alle Versicherten mit Pflegegrad 2 bis 5, die zuhause gepflegt werden, haben Anspruch auf Pflegesachleistungen. Das gilt auch dann, wenn die Pflege nicht zuhause bei der pflegebedürftigen Person selbst stattfindet, sondern zum Beispiel bei pflegenden Angehörigen oder am Arbeitsplatz.

Höhe der Sachleistungen:

Die Höhe der Pflegesachleistungen hängt von Ihrem anerkannten Pflegegrad ab. Alle genannten Beträge sind Maximalbeträge. Denn die Pflegekasse zahlt die Sachleistungen nur für die im betreffenden Monat tatsächlich entstandenen Kosten.

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