Häusliche Pflegeschulung bzw. Pflegekurse für pflegende Angehörige:

Der § 45 des Sozialgesetzbuches XI (SGB XI) regelt die Bereitstellung von Pflegekursen für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen. Diese Kurse dienen dazu, pflegende Personen in ihren Aufgaben zu unterstützen und sie mit dem nötigen Wissen und den richtigen Fertigkeiten auszustatten. Ziel ist es, die Pflegequalität zu verbessern und den Pflegenden Sicherheit im Umgang mit der Pflegesituation zu geben. Die Kurse behandeln Themen wie die Grundlagen der Pflege, den Umgang mit demenzkranken Personen, die richtige Lagerung und Mobilisierung von Pflegebedürftigen sowie rechtliche und finanzielle Aspekte der Pflege. Durch die Teilnahme an diesen Kursen können Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen ihre Pflegetätigkeit besser bewältigen und somit dazu beitragen, die Lebensqualität der Pflegebedürftigen zu erhöhen.

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